Vernunft und Recht

In seinem Dissertationsprojekt „Der Vernunftbegriff des Rechts. Die systematische Problemgeschichte des Kontraktualismus“ zeigt Sven Ender M.A. (Philosophie, Betreuer: Prof. Dirk Hartmann), dass die Wechselseitigkeit der Rechtsrelation nicht über den Kontraktualismus begründet werden kann. Sie muss immer schon vorausgesetzt werden, damit die vertragstheoretische Begründung des Rechts überhaupt gelingt. Bei Fichte wird die Wechselseitigkeitsbedingung unabhängig von einem Vertragsschluss begründet und erst im Anschluss mit Hilfe eines fiktiven Vertragsschlusses gezeigt, worauf man sich rechtlich sinnvoll verpflichten kann, wenn die Wechselseitigkeitsbedingung realisiert werden soll. Damit ist sozusagen der beste Kontraktualist gleichzeitig sein bester Kritiker. Die Arbeit adressiert Einwände gegen den modernen Kontraktualismus, indem sie zeigt, dass eine universalistische normative Rechtsphilosophie möglich ist und ein Kulturrelativismus so vermieden werden kann.